Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist für viele Mieter ein Schock – vor allem auf dem heute stark angespannten Wohnungsmarkt. Der Vermieter kündigt mit dem Hinweis, die Wohnung selbst oder für Angehörige zu benötigen. Doch was tun, wenn Kündigung wegen Eigenbedarf und Mieter findet keine Wohnung? Welche Rechte bestehen laut Mietrecht? Welche Fristen gelten und wann greift ein Härtefall?
In diesem Beitrag erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über Ihre Rechte und Möglichkeiten – ergänzt durch Tabellen, praktische Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen.
Was ist eine Eigenbedarfskündigung überhaupt?
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine gesetzlich geregelte Form der ordentlichen Kündigung. Der Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt.
Rechtsgrundlage:
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§ 573 BGB (Begründungspflicht)
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Nur zulässig bei berechtigtem Interesse
Bedeutung für Mieter:
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Verlust der bisherigen Wohnung
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Zwang zur Wohnungssuche auf oft angespanntem Wohnungsmarkt
Wann darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur dann rechtens, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Eigenbedarfskündigung:
Kriterium | Erklärung |
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Persönlicher Bedarf | Nutzung durch den Vermieter selbst oder enge Familienangehörige |
Schriftliche Kündigung | Kündigung muss schriftlich erfolgen, inkl. Begründung |
Konkrete Nutzung | Geplanter Einzug muss realistisch und nachvollziehbar sein |
Kein vorgeschobener Eigenbedarf | Kein Vorwand zur Entmietung oder Neuvermietung zu höheren Preisen |
Wichtig: Eine Kündigung rechtlich wirksam auszusprechen bedeutet auch, dass der Zugang der Kündigung nachweisbar sein muss.
Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter?
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Je länger der Mieter in der Wohnung wohnt, desto länger ist seine Schutzfrist.
Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB:
Mietdauer | Kündigungsfrist |
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Bis 5 Jahre | 3 Monate |
5 bis 8 Jahre | 6 Monate |
Ab 8 Jahren | 9 Monate |
Tipp: Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Deshalb sollte das Empfangsdatum dokumentiert werden.
Was tun, wenn der Mieter keine neue Wohnung findet?
Viele Mieter geraten in Panik, wenn sie wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Besonders schwierig wird es, wenn der Mieter trotz intensiver Wohnungssuche keine neue Bleibe zu finden vermag.
Handlungsempfehlungen:
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Sofort mit Wohnungssuche beginnen
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Online-Portale, Zeitungen, lokale Netzwerke
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Dokumentation der Bemühungen
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Absagen, E-Mails, Screenshots als Nachweis
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Rechtsberatung einholen
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Mieterschutzbund, Anwalt für Mietrecht
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Kontakt zum Vermieter aufnehmen
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Ggf. Fristverlängerung oder Aufschub erwirken
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Härtefallregelung nach § 574 BGB – was bedeutet das?
Wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann der Mieter sich auf § 574 BGB berufen. In diesem Fall kann der Widerspruch gegen die Kündigung erfolgreich sein.
Beispiele für Härtefälle:
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Schwerwiegende gesundheitliche Probleme
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Hohes Alter oder Pflegebedürftigkeit
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Schwangerschaft oder frisch geborene Kinder
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Keine zumutbare Ersatzwohnung zu finden
Voraussetzungen für den Härtefall:
Voraussetzung | Beschreibung |
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Nachweisbarkeit | Ärztliche Atteste, Bescheinigungen |
Frühzeitiger Widerspruch | Spätestens 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist |
Keine Alternative verfügbar | Keine passende Wohnung oder Ersatzwohnung auffindbar |
Ersatzwohnung: Muss der Vermieter Alternativen anbieten?
Nicht verpflichtend, aber möglich: Der Vermieter kann eine angemessene Ersatzwohnung anbieten. Dies kann den Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses entkräften.
Merkmale einer angemessenen Ersatzwohnung:
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Ähnliche Wohnfläche und Ausstattung
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Zumutbare Entfernung zum Arbeitsplatz oder Familie
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Keine drastisch höhere Miete
Hinweis: Kann der Vermieter keine Ersatzwohnung anbieten und liegt ein Härtefall vor, steigt die Chance, dass der Mieter länger in der Wohnung bleiben darf.
Widerspruch gegen die Kündigung – so geht’s
Mieter können der Eigenbedarfskündigung widersprechen. Dafür sind folgende Schritte nötig:
So formulieren Sie den Widerspruch richtig:
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Form: Schriftlich und begründet
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Frist: Spätestens 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist
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Inhalt: Beschreibung des Härtefalls, Nachweise beilegen
Wichtig: Der Widerspruch gegen die Kündigung kann das Verfahren verzögern oder verhindern, aber sollte stets rechtlich abgesichert erfolgen.
Räumungsklage: Ablauf und Rechte der Mieter
Reagiert der Mieter nicht oder bleibt trotz Kündigung in der Wohnung, kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben.
Ablauf der Räumungsklage:
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Anwaltlicher Mahnbescheid oder Klage
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Gerichtliche Entscheidung
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Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher
Rechte der Mieter:
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Beantragung einer Räumungsfrist (nach § 721 ZPO)
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Vorlage von Härten oder gesundheitlichen Risiken
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Möglichkeit zur Einigung mit dem Vermieter
Tipps für Mieter auf Wohnungssuche
Auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist es für Mieter schwer, eine neue Wohnung zu finden. Deshalb sollten folgende Tipps beherzigt werden:
Tipps zur Wohnungssuche:
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Suchradius erweitern
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Auch Nachbarstädte oder Randlagen prüfen
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Unterstützung holen
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Freunde, Familie, Online-Gruppen aktivieren
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Bewerbungsunterlagen bereithalten
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Schufa, Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
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Anfragen optimieren
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Kurzvorstellung, klare Angaben zur Person
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Geduld und Hartnäckigkeit zeigen
Zusammenfassung: Kündigung wegen Eigenbedarf und Mieter findet keine Wohnung
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Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur unter engen Voraussetzungen (§ 573 BGB) möglich.
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Mieter haben je nach Wohndauer Anspruch auf 3–9 Monate Kündigungsfrist.
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Wer keine neue Wohnung findet, kann einen Härtefall nach § 574 BGB geltend machen.
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Der Widerspruch gegen die Kündigung muss schriftlich und rechtzeitig erfolgen.
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Eine angemessene Ersatzwohnung kann den Härtefall entkräften.
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Bei Räumungsklage können Mieter eine Räumungsfrist beantragen.
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Dokumentieren Sie die Wohnungssuche und lassen Sie sich professionell beraten.
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Viele Mieter unterschätzen ihre Rechte – bleiben Sie informiert und wehrhaft.
FAQ: Kündigung wegen Eigenbedarf und Mieter findet keine Wohnung – Ihre wichtigsten Fragen beantwortet
Was tun, wenn man keine Wohnung findet und rausmuss?
Wer keine neue Wohnung findet und von einer Eigenbedarfskündigung betroffen ist, sollte schnell und strukturiert handeln. Folgende Maßnahmen helfen, die Situation zu bewältigen:
1. Härtefall prüfen (§ 574 BGB)
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Widerspruch gegen die Kündigung einlegen
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Unzumutbare Härte begründen (z. B. Krankheit, hohes Alter, kleine Kinder)
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Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen
2. Wohnungssuche intensivieren
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Suchradius erweitern (Umland, andere Stadtteile)
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Alle gängigen Immobilienportale nutzen
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Auch auf nicht öffentliche Angebote achten (z. B. Aushänge, Bekannte fragen)
3. Hilfe in Anspruch nehmen
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Mieterschutzbund oder Anwalt kontaktieren
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Fristverlängerung beim Vermieter beantragen
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Unterstützung durch die Kommune oder das Sozialamt prüfen
Tipp: Alle Bemühungen zur Wohnungssuche sollten sorgfältig dokumentiert werden, um gegenüber dem Gericht oder Vermieter glaubhaft einen Härtefall zu belegen.
Was passiert, wenn der Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung nicht auszieht?
Wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht auszieht, kann der Vermieter gerichtliche Schritte einleiten. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
Schritt | Beschreibung |
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Klageerhebung | Der Vermieter reicht Räumungsklage beim Amtsgericht ein |
Gerichtsverhandlung | Der Mieter kann seine Sicht darlegen, z. B. mit Verweis auf einen Härtefall |
Urteil oder Vergleich | Das Gericht entscheidet oder schlägt einen Vergleich vor |
Zwangsvollstreckung | Bei ausbleibendem Auszug erfolgt die Räumung durch den Gerichtsvollzieher |
Rechte des Mieters:
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Beantragung einer gerichtlichen Räumungsfrist (bis zu 12 Monate möglich)
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Härtefall kann die Räumung verzögern oder verhindern
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In dringenden Fällen: Einstweiliger Rechtsschutz möglich
Wer nachweislich keine neue Wohnung gefunden hat, sollte sich rechtzeitig juristisch beraten lassen, um Zeit zu gewinnen und Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Was mache ich, wenn ich nach einer Zwangsräumung keine Wohnung habe?
Nach einer Zwangsräumung stehen Betroffene oft plötzlich ohne Unterkunft da. Es gibt jedoch mehrere Optionen, um kurzfristig Hilfe zu erhalten:
Notfallmaßnahmen nach der Zwangsräumung:
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Beim Sozialamt vorsprechen – Anspruch auf eine Notunterkunft oder Übernahme von Hotelkosten prüfen
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Beratung bei einem Mieterverein oder einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen
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Übergangslösungen suchen (z. B. bei Verwandten, Bekannten, kirchlichen Hilfsstellen)
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Wohngeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
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Gegebenenfalls Betreuungs- oder Wohnhilfen der Kommune aktivieren
Wichtig:
Wer nach einer Zwangsräumung keine feste Adresse mehr hat, gerät schnell in weitere Schwierigkeiten (z. B. keine Postzustellung, Verlust von Ansprüchen). Daher sollte frühzeitig – möglichst bereits vor der Räumung – gehandelt werden.