Viele Mieter stellen sich beim Auszug die Frage: Muss ich die Wohnung renovieren? Besonders das Streichen der Wände oder andere Schönheitsreparaturen sorgen oft für Unsicherheit. Das neues Gesetz – Wohnung streichen bei Auszug und aktuelle Gerichtsurteile schaffen hier Klarheit. In diesem Ratgeber erfährst du, wann Mieter renovieren müssen, welche Klauseln im Mietvertrag gültig sind – und wann der Vermieter keine Renovierung verlangen darf.
Was bedeutet „Renovieren beim Auszug“?
Renovieren beim Auszug meint in der Regel die Durchführung von Schönheitsreparaturen, bevor der Mieter die Wohnung an den Vermieter zurückgibt. Häufige Maßnahmen:
-
Streichen oder Tapezieren der Wände
-
Streichen der Decken, Türen und Heizkörper
-
Kleinere Ausbesserungen an Gebrauchsspuren
Ziel ist es, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben – idealerweise so, wie sie beim Einzug war.
Gibt es eine gesetzliche Renovierungspflicht beim Auszug?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, dass Mieter beim Auszug renovieren müssen. Entscheidend sind:
-
Der Zustand der Wohnung bei Einzug
-
Der Inhalt des Mietvertrags
-
Die Rechtmäßigkeit etwaiger Klauseln
Vergleichstabelle zur Renovierungspflicht:
Situation | Renovierungspflicht? | Erklärung |
---|---|---|
Wohnung war beim Einzug renoviert | Ja, wenn Klausel wirksam | Mieter kann verpflichtet sein |
Wohnung war unrenoviert | Nein | BGH: Benachteiligung des Mieters |
Keine Vereinbarung im Mietvertrag | Nein | Keine Pflicht zur Renovierung |
Was regelt das neue Gesetz zur Renovierungspflicht?
Das sogenannte neue Gesetz zur Renovierungspflicht (basierend auf der BGH-Rechtsprechung) bringt wichtige Veränderungen:
-
Starre Fristenklauseln (z. B. „alle 3 Jahre streichen“) sind unwirksam.
-
Eine Renovierungspflicht besteht nur, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde.
-
Der Vermieter muss beweisen, dass die Renovierungspflicht rechtlich wirksam vereinbart wurde.
Welche Klauseln im Mietvertrag sind gültig?
Nicht alle Klauseln im Mietvertrag halten einer rechtlichen Prüfung stand. Häufige Formulierungen wie „die Wohnung ist weiß zu streichen“ oder „Renovierung beim Auszug verpflichtend“ sind oft unwirksam.
Gültige Klauseln:
-
Flexible Fristen ohne festen Turnus
-
Bezug zum Zustand der Wohnung bei Einzug
-
Keine Farbvorgaben, sondern „neutrale Farben“
Ungültige Klauseln:
-
Starre Fristenregelungen („alle 3 Jahre streichen“)
-
Pflicht zur Renovierung trotz unrenoviertem Einzug
-
Vorschrift zur weißen Wandfarbe
Was zählt zu Schönheitsreparaturen?
Laut Rechtsprechung gehören zu den Schönheitsreparaturen vor allem folgende Arbeiten:
Erlaubte Maßnahmen:
-
Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken
-
Streichen von Türen, Heizkörpern, Fensterrahmen
-
Ausbessern kleinerer Gebrauchsspuren
Nicht dazu gehören:
-
Austausch von Bodenbelägen
-
Reparaturen an Fliesen, Sanitär oder Elektrik
-
Grundlegende Instandsetzungen
Wann müssen Mieter beim Auszug renovieren?
Mieter müssen renovieren, wenn folgende drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
-
Die Wohnung wurde renoviert übergeben.
-
Im Mietvertrag ist eine wirksame Renovierungsklausel enthalten.
-
Es besteht kein Ausschluss der Renovierungspflicht durch Gerichte.
Wenn die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war und keine angemessene Entschädigung dafür vereinbart wurde (z. B. Mietnachlass), besteht keine Pflicht zur Renovierung beim Auszug.
Was gilt, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde?
In diesem Fall greift eine wichtige Regelung des Bundesgerichtshofs:
-
Eine Renovierungspflicht ist nicht zulässig, wenn die Wohnung beim Einzug unrenoviert war und
-
der Mieter dafür keinen Ausgleich erhalten hat.
Das bedeutet: Mieter müssen die Wohnung nicht renovieren, wenn sie sich nicht in einem besseren Zustand befindet als beim Einzug.
Müssen Mieter die Wohnung weiß streichen?
Nein. Die Verpflichtung, die Wohnung weiß zu streichen, ist rechtlich nicht zulässig. Stattdessen kann im Vertrag nur eine neutrale Farbgestaltung verlangt werden.
Zulässig:
-
„Die Wände sind in neutralen Farben zu übergeben“
-
„Keine grellen oder auffälligen Farbanstriche hinterlassen“
Unzulässig:
-
„Die Wohnung ist weiß zu streichen“
-
„Alle Wände und Decken müssen weiß gestrichen sein“
Was tun bei Streit mit dem Vermieter?
Kommt es zu Streitigkeiten rund um die Renovierung beim Auszug, helfen folgende Schritte:
-
Mietvertrag prüfen – Ist die Klausel überhaupt wirksam?
-
Zustand bei Einzug dokumentieren – Übergabeprotokoll, Fotos
-
Rechtsberatung einholen – z. B. beim Mieterverein
-
Keine voreilige Renovierung durchführen, ohne rechtliche Prüfung
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Überblick
Partei | Rechte | Pflichten |
---|---|---|
Mieter | Ablehnung unwirksamer Klauseln | Renovieren nur bei wirksamer Regelung |
Vermieter | Forderung von Schönheitsreparaturen (nur bei gültiger Vereinbarung) | Beweispflicht für Zustand und Vertragsregelung |
Fazit: Neues Gesetz – Wohnung streichen bei Auszug
-
Eine generelle Renovierungspflicht beim Auszug besteht nicht.
-
Nur wirksame Klauseln im Mietvertrag sind bindend.
-
War die Wohnung beim Einzug unrenoviert, entfällt die Pflicht zur Renovierung.
-
Schönheitsreparaturen beinhalten Streichen, Tapezieren, aber keine grundlegenden Renovierungen.
-
Weiße Farbe darf nicht vorgeschrieben werden – nur neutrale Töne.
-
Bei Streitfragen immer rechtlichen Rat einholen.
-
Mieter sollten nichts überstürzt renovieren, ohne Prüfung der Rechtslage.
FAQ: Neues Gesetz – Wohnung streichen bei Auszug
Ist es Pflicht, die Wände beim Auszug zu streichen?
Nein, Mieter sind nicht automatisch verpflichtet, die Wände beim Auszug zu streichen.
Ob eine Streichen-Pflicht besteht, hängt von mehreren Faktoren ab:
-
War die Wohnung beim Einzug renoviert?
-
Gibt es eine wirksame Klausel im Mietvertrag?
-
Ist die Klausel rechtlich zulässig (z. B. keine starren Fristen)?
Wichtig:
Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde und der Mieter keinen Ausgleich erhalten hat, ist eine Verpflichtung zum Streichen der Wände unwirksam – auch wenn der Mietvertrag etwas anderes behauptet.
Muss ich nach 5 Jahren Auszug die Räume streichen?
Nicht zwingend. Auch nach fünf Jahren Mietdauer besteht keine automatische Pflicht, die Wohnung oder einzelne Räume zu streichen.
Voraussetzung | Pflicht zu streichen? |
---|---|
Wohnung wurde renoviert übergeben und Mietvertrag enthält gültige Klausel | Ja |
Wohnung war unrenoviert oder Klausel ist unwirksam | Nein |
Wichtige Hinweise:
-
Eine starre Frist von 5 Jahren ist rechtlich nicht zulässig.
-
Entscheidend ist nicht die Mietdauer, sondern der Zustand der Wohnung bei Einzug und die Vertragsregelung.
Kann der Vermieter verlangen, dass ich die Wohnung streichen muss?
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ein Vermieter kann nur dann verlangen, dass du beim Auszug die Wohnung streichst, wenn:
-
die Wohnung beim Einzug renoviert war,
-
der Mietvertrag eine rechtlich wirksame Klausel enthält,
-
die Renovierung nicht durch eine starren Fristenregelung gefordert wird,
-
und der Mieter nicht unangemessen benachteiligt wird.
Kurz zusammengefasst:
-
Ja, wenn die Voraussetzungen stimmen.
-
Nein, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde oder die Klausel unwirksam ist.
-
Nein, wenn die Farbvorgabe zu streng ist (z. B. „alles muss weiß sein“).